Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bezahlung.
Bitte beachten Sie: Da ich als Tagespflegeperson selbsständig tätig bin, muss ich die Betreuungsgelder beim Finanzamt versteuern und daraus Beträge zur Kranken-, Haftpflicht-, Renten- und Unfallversicherung zahlen.
Es sollte immer zwischen den Eltern und eine Tagesmutter ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden, auch wenn die Betreuung nicht vom Jugendamt übernommen wird. Dieser Vertrag soll zur Absicherung beider Seiten dienen und regelt neben der Bezahlung auch z. B. Betreuungszeiten, Urlaub, oder ob die Tagesmutter mit dem Tageskind einen Arzt aufsuchen darf. Hierzu ist im Vertrag eine Vollmacht für Arztbesuche auszufüllen.